Tipp 52: Hotels, Unterkunft, Beschreibung

Bild: Hotel Donauschlinge/Schlögen

Sie reservieren ein Hotel oder eine Unterkunft über ein Reisebüro oder über die Internetseite eines deutschen Reiseveranstalters. Sie wählen Ihre Unterkunft, sei es ein Hotel oder Pension oder eine Ferienwohnung nach der Beschreibung,die im Katalog, auf der Internetseite veröffentlicht ist. Die Beschreibung im Katalog oder auf der Internetseite ist für Sie verbindlich, sie wird Teil des Buchungsvertrages für Ihre Unterkunft. Der Buchungsvertrag regelt die Art des Zimmers, die Ausstattung, gegebenenfalls auch die Lage (zum Beispiel Seeseite oder Meerblick), die gebuchte Verpflegungsleistung und weitere Extras. All diese Angaben müssen auch in der Reisebestätigung und dem Reise- oder Hotelgutschein enthalten sein.

Natürlich haben Sie auch hier Ihre Rechte: die Unterkunft muß der Beschreibung im Prospekt entsprechen, andernfalls liegt unter Umständen Mangel vor, der behoben werden muß. Zuständig ist zunächst wieder die Firma, aus deren Prospekt Sie ausgewählt haben und die Ihnen die Bestätigung zugeschickt hat. Auch hier gibt es normalerweise eine Reiseleitung, die sich des Problems annimmt.

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