Tipp 51 Hotel- und Reisebuchungen

Bild: Mantas Hesthaven / unsplash

 

Wenn Sie im Reisebüro oder bei einem deutschen Veranstalter im Internet ein Zimmer in einem Hotel oder Gasthof buchen, so buchen Sie keine Pauschalreise gemäß § 651 a BGB, sondern Sie schließen einen Vermittlungsvertrag ab. Eine Pauschalreise schließt immer mehrere Leistungen zu einem Gesamtpreis ein. Also zum Beispiel die Anreise mit dem Flugzeug oder dem Bus, vielleicht den Transfer vom Flughafen oder Busbahnhof zum gebuchten Hotel, Verpflegung oder einen Mietwagen.

Auch bei der Buchung einer Ferienwohnung im Reisebüro oder bei einem deutschen Ferienhausanbieter wird nur ein Vermittlungsvertrag geschlossen, auch hier wird nur eine Leistung vermittelt.

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